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Grundsteuerreform in NRW

Kurzbeschreibung

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr in der bisherigen Form erhoben werden. Deshalb hat die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2022 neue Grundsteuerwerte festgelegt. Diese neuen Werte gelten ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer. Die Städte und Gemeinden können diese Werte nicht beeinflussen.

Beschreibung

Es wird politisch angestrebt, dass die Grundsteuerreform keine zusätzlichen Einnahmen für den Staat bringt. Das bedeutet aber nicht, dass die Steuer für jeden gleichbleibt. Eine Erhöhung der Grundsteuer ist gesetzlich erlaubt.

Städte und Gemeinden müssen ihre Einnahmen so planen, dass sie ihren Finanzbedarf decken können. Dazu berechnen sie unter anderem den Hebesatz für die Grundsteuer, den der Stadt-/ Gemeinderat beschließt. Eine Erhöhung der Grundsteuer kann notwendig sein, um den Haushalt auszugleichen, aber das hat nichts direkt mit der Grundsteuerreform zu tun. Das wäre dann eine echte Steuererhöhung.

Die Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform bedeutet, dass eine Gemeinde 2025 genauso viel Geld durch die Grundsteuer einnimmt wie nach dem alten Recht. Das heißt aber nicht, dass jeder Steuerzahler gleich viel wie vorher zahlen wird.

Da alte Ungerechtigkeiten beseitigt werden, die zur Verfassungswidrigkeit des bisherigen Rechts geführt haben, wird sich die Steuerlast für die einzelnen Steuerzahler ändern. Wie viel Grundsteuer ab 2025 zu zahlen ist, hängt stark vom neuen Wert des jeweiligen Grundstücks ab.

  • Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)
  • Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen zur Grundsteuerreform zusammengestellt, die Sie unter "Downloads" abrufen können.

Sofern weitere Fragen zur Grundsteuerreform bestehen, kann auch weiterhin die Telefon-Hotline des Finanzamtes Lübbecke genutzt werden. Die Grundsteuer-Hotline 05741 / 334 1959 ist Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr erreichbar. Weitere Infos gibt es auch unter www.grundsteuer.nrw.de.

Auf der verlinkten Seite der Finanzverwaltung NRW finden Sie unter anderem eine hilfreiche Checkliste, aus der sämtliche Angaben ersichtlich sind, die Sie dem Finanzamt mitteilen müssen. Diese können Sie als ausfüllbares PDF speichern und hier nach und nach alle erforderlichen Angaben zusammentragen.

Soweit Sie Ihren Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwertes erhalten haben, können Sie den darin enthaltenen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück mit den Angaben auf der Seite BORIS.NRW abgleichen.

Warum wird die Grundsteuer geändert?

Die Grundsteuer wird geändert, weil die Werte für Grundstücke, auf denen die aktuelle Steuer basiert, sehr alt sind. Das höchste Gericht (Bundesverfassungsgericht) hat gesagt, dass die Steuer ab 2025 auf aktuellen Werten basieren muss. Deshalb wird die Grundsteuer reformiert. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gelten die neuen Gesetze des Bundes. Es gibt hier kein eigenes Landesmodell wie in Bayern.

Wofür wird die Grundsteuer genutzt?

Das Geld aus der Grundsteuer bleibt vollständig in Ihrer Gemeinde oder Stadt und wird flexibel verwendet. Damit werden zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro kommt direkt Ihrer Gemeinde zugute. Ohne die Grundsteuer könnte Ihre Gemeinde viele wichtige Dinge nicht bezahlen. Sie zahlen also die Grundsteuer für die Gemeinschaft vor Ort und damit auch für sich selbst. Durch die Reform wird die
Grundsteuer zukunftssicher, was eine gute Nachricht ist.

Wie läuft die Änderung ab?

Die Finanzämter berechnen die neuen Werte für die Grundsteuer. Aus diesen Werten und einem festen Steuersatz wird der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dieser wird Ihnen in einem Bescheid vom Finanzamt mitgeteilt. Wenn Sie Fragen haben, ist das Finanzamt zuständig. Dieser Bescheid ist verbindlich und gilt auch für Ihre Gemeinde. Die Gemeinde legt dann nur noch die Hebesätze fest, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Es gibt mindestens zwei Hebesätze: einen für landwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) und einen für Wohn- und Geschäftsflächen (Grundsteuer B). Ab 2025 könnte es noch einen dritten Hebesatz für unbebaute Grundstücke geben (Grundsteuer C).

Was bedeutet die Änderung für Ihre Grundsteuer?

Wichtig für Sie ist, wie sich der Wert Ihres Grundstücks nach den neuen Regeln entwickelt. Ob Ihr Grundstück mehr, weniger oder gleich viel wert ist, entscheidet das Finanzamt. Die Gemeinden haben darauf keinen Einfluss. Mit den Hebesätzen werden die neuen Werte gleichmäßig multipliziert, das Verhältnis der neuen Werte untereinander bleibt gleich.

Müssen Sie ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen?

Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen müssen, hängt davon ab, wie sich der Wert Ihres Grundstücks im Vergleich zu anderen in Ihrer Gemeinde entwickelt hat. Wenn Ihr Grundstück an Wert gewonnen hat, wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Der Anstieg kann stärker oder schwächer ausfallen. Es kann aber auch sein, dass Ihre Steuer gleichbleibt oder sinkt. Weil sich mit der Reform alle Grundsteuerwerte verändern, müssen die Gemeinden ihre Hebesätze anpassen. Allerdings wird keine Gemeinde nur wegen der Reform mehr Grundsteuer einnehmen wollen.

Was bedeutet "Aufkommensneutralität"?

Aufkommensneutralität bedeutet, dass Ihre Gemeinde nach der Reform (also im Jahr 2025) insgesamt ähnlich viel Grundsteuer einnehmen wird wie vor der Reform. Das bedeutet aber nicht, dass Ihre persönliche Grundsteuer gleichbleibt. Wenn Ihr Grundstück im Vergleich zu anderen stark an Wert gewonnen hat, könnte Ihre Grundsteuer steigen, auch wenn das Gesamteinkommen der Gemeinde nicht steigt.

Kann die Grundsteuer im Jahr 2025 erhöht werden?

Ja, das ist möglich und auch rechtlich erlaubt. Aber keine Gemeinde wird die Grundsteuer nur wegen der Reform erhöhen. Es könnte jedoch notwendig sein, die Grundsteuer aus anderen Gründen zu erhöhen, zum Beispiel, wenn dringend eine Schule saniert werden muss. Solche Entscheidungen haben aber nichts mit der Reform zu tun.

Ist es fair, wenn Gemeinden die Grundsteuer erhöhen?

Ja, Sie können sicher sein, dass keine Gemeinde leichtfertig Steuererhöhungen beschließt. In den Gemeinderäten sitzen Menschen wie Sie, die sich ehrenamtlich für ihre Gemeinde engagieren und auch selbst Steuern zahlen. Wenn es 2025 zu einer Erhöhung der Grundsteuer kommt, können Sie darauf vertrauen, dass die Entscheidung gut überlegt ist. Selbst wenn Ihre individuelle Grundsteuer steigt, bleibt die Erhöhung meist moderat, weil sie gleichmäßig auf alle Steuerzahler verteilt wird. Wenn Ihre Grundsteuer stark steigt, liegt das wahrscheinlich an der Neubewertung Ihres Grundstücks nach dem neuen Bundesrecht.

Wann erfahren Sie Ihre neue Grundsteuer?

Sie erfahren Ihre neue Grundsteuer, wenn Sie den Bescheid für das Jahr 2025 erhalten. Bis dahin müssen die Finanzämter noch die Bewertungen abschließen, und die Gemeinden passen evtl. ihre Hebesätze an die neuen Werte an. Die neue Grundsteuer wird dann individuell berechnet. Bis dahin müssen Sie sich noch etwas gedulden.

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