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Grundsteuer
Beschreibung
Die Grundsteuer wird erhoben für
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).
Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermessbescheid festgesetzte Grundsteuermessbetrag.
Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem durch den Rat der Gemeinde Hüllhorst beschlossenen Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
Die Höhe der aktuellen Hebesätze wird in der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Hüllhorst festgesetzt.
Satzung zur Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Hüllhorst (Hebesatzsatzung)
Die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2025 belaufen sich auf
- Grundsteuer A 326 v.H.
- Grundsteuer B 543 v.H.
Die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2024 belaufen sich auf
- Grundsteuer A 254 v.H.
- Grundsteuer B 493 v.H.
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