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Grundsteuer

Beschreibung

Die Grundsteuer wird erhoben für

  • land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (= Grundsteuer A)
  • alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).

Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag.
Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem durch den Rat der Gemeinde Hüllhorst beschlossenen Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.

Die Höhe der aktuellen Hebesätze wird in der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Hüllhorst festgesetzt. 

Die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021/22 belaufen sich auf 

223 v. H.     bei der Grundsteuer A

443 v. H.     bei der Grundsteuer B

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