Suche
Gewerbesteuer
Beschreibung
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden und wird als Gewerbeertragssteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Es handelt sich nach § 3 Absatz Abgabenordnung um eine Realsteuer.
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das zuständige Finanzamt setzt den Messbetrag fest, dieser wird mit dem gültigen Hebesatz der jeweiligen Stadt/Gemeinde multipliziert. Über die zu entrichtende Gewerbesteuer erhält der Abgabepflichtige einen Gewerbesteuerbescheid.
- Abgabenordnung (AO)
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
- Gewerbesteuer-Richtlinien als allgemeine Verwaltungsvorschiften (GewStR 2009)
Die Hebesätze zur Gewerbesteuer für die einzelnen Haushaltsjahre lauten wie folgt:
2025 421 v.H.
2024 418 v.H.
2023 418 v.H.
2022 418 v.H.
2021 434 v.H.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Team 1.3
-
- Löhner Straße 1
- 32609 Hüllhorst
-
- Telefon:
+495744 9315-0 - Fax:
+495744 9315-70 - E-Mail:
info@huellhorst.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +495744 9315-113