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Gewerbesteuer
Beschreibung
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden und wird als Gewerbeertragssteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Es handelt sich nach § 3 Absatz Abgabenordnung um eine Realsteuer.
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das zuständige Finanzamt setzt den Messbetrag fest, dieser wird mit dem gültigen Hebesatz der jeweiligen Stadt/Gemeinde multipliziert. Über die zu entrichtende Gewerbesteuer erhält der Abgabepflichtige einen Gewerbesteuerbescheid.
- Abgabenordnung (AO)
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
- Gewerbesteuer-Richtlinien als allgemeine Verwaltungsvorschiften (GewStR 2009)
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2021/22 beläuft sich auf 418 v. H.
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