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Denkmalschutz

Beschreibung

Als untere Denkmalschutzbehörde ist jede Kommune für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig.

Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit der LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen. Denkmalwürdige Gebäude werden in die  Denkmalliste der jeweiligen Kommune aufgenommen.

Die Gemeinde Hüllhorst kann als "untere Denkmalbehörde" bei folgenden Punkten helfend zur Seite stehen:

  • formlose Beantragung von Unterschutzstellung
  • fachliche Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern 
  • schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen
  • schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen
  • schriftlichen Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen