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Schulanmeldungen
Kurzbeschreibung
Die Eltern der schulpflichtigen Kinder können die Grundschule und die Schulart z. B. Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule frei wählen, wobei ein Anspruch auf Aufnahme an der nächstgelegenen Grundschule besteht, sofern die vom Schulträger festgesetzte Aufnahmekapazität nicht überschritten wird.
Beschreibung
Die Bestimmung der nächstgelegenen Schule richtet sich nach § 7 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO). Danach ist die nächstgelegene Schule die Schule mit dem kürzesten Fußweg zwischen Wohnung (Haustür) und dem Eingang des Schulgrundstücks.
Die Eltern der schulpflichtigen Kinder werden zur Schulanmeldung eingeladen. In der Einladung teilt die Verwaltung den Eltern die für Ihr Kind nächstgelegene Grundschule mit.
Eine vorzeitige Einschulung auf Antrag ist möglich.
Maßgebend für den Anspruch auf Übernahme der notwendigen Schülerbeförderungskosten nach der Entfernungsregelung (§ 5 Abs. 2 SchfkVO) ist immer die nächstgelegene Schule, nicht die von den Eltern gewünschte Schule. Für die Primarstufe gilt hier, dass Fahrkosten übernommen werden, wenn der einfache Schulweg mehr als 2 Kilometer beträgt.
- Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)
- Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS)
Für die Schülerbeförderung der Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Minden-Lübbecke ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig. Die Schülerbeförderung wird durch einen vom Schulträger eingerichteten Schülerspezialverkehr durchgeführt, dass heißt durch angemietete Taxen, Mietwagen oder Busse. Bei Nichtbenutzung des Schülerspezialverkehrs entfällt jegliche Erstattung von Fahrkosten.
Schulverwaltung
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
+49 571 807-21182
+49 571 807-31182
schulamt@minden-luebbecke.de
Für die Schülerbeförderung der Berufsschulen in Trägerschaft des Kreises Minden-Lübbecke sind die Schulbüros der jeweiligen Schule zuständig.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Team 3.1
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- Löhner Straße 1
- 32609 Hüllhorst
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- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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