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Urkunden und beglaubigte Abschriften aus Personenstandsregistern

Beschreibung

Aus den in Hüllhorst geführten Personenstandsregistern können folgende Urkunden oder beglaubigte Abschriften ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
  • Eheurkunden der letzten 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre

Für die Anmeldung zur Eheschließung reicht eine Geburtsurkunde nicht aus.
Bitte beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Auch beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister (z.B. zum Nachweis einer Scheidung) können wir Ihnen gerne ausstellen.

Urkunden und Abschriften für Sie selbst, als beurkundete Person, können wir direkt ausstellen. Wenn Sie eine Urkunde für einen Verwandten oder aus einem anderen berechtigtem Interesse beantragen möchten, müssen Sie dies durch weitere Nachweise und eine Vollmacht glaubhaft machen. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall Kontakt zum Standesamt auf.

Beglaubigte Abschriften aus auf Antrag angelegten Familienbüchern dürfen nicht mehr ausgestellt werden. Hier können wir Ihnen lediglich eine Kopie erstellen, welche keinerlei Beweiskraft besitzt.

§ 55 Personenstandsgesetz (PStG) 

  • Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
  • Anzahl der Urkunden
  • Verwendungszweck
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Kontaktdaten des Antragstellers
  • Verwandtschaftsverhältnis
  • gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
  • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern), (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)
  • gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)

Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht:

Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die beurkundete Person per Post geschickt.

Urkundenformate

  • DIN A4
  • DIN A5
  • DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familien-Stammbuch

Urkunden können auch international ausgestellt werden, d. h. mehrsprachig, sie müssen somit nicht mehr übersetzt werden. Für den Gebrauch im Ausland benötigen Sie zusätzlich zur internationalen Urkunde auch noch eine Beglaubigung (Apostille) der Bezirksregierung. Weitere Informationen finden Sie bei der Bezirksregierung Detmold zur Apostille/Beglaubigung

Personenstandsurkunden können außerdem telefonisch oder per E-Mail (standesamt@huellhorst.de) im Standesamt angefordert werden. Im Anschluss erhalten Sie eine Mitteilung über die Höhe der Gebühren und den weiteren Ablauf. 

Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 10,00 Euro und für jede weitere Urkunde (Zweitschrift) bei gleichzeitiger Bestellung 5,00 Euro.

Bei persönlicher Abholung im Bürgerbüro können Sie zwischen folgenden Zahlarten wählen:

  • Barzahlung
  • per EC-Karte

Für die Online-Bestellung stehen Ihnen folgende Zahlarten zur Verfügung:

  • Giropay
  • PayPal
  • Kreditkarte