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Namensrechtliche Erklärung

Beschreibung

Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:

  • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
  • Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
  • Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe
  • Widerruf des hinzugefügten Namens
  • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
  • Namenserteilung von Kindern
  • Namensbestimmung von Kindern
  • Namensänderungen von Kindern nach elterlichem Namenswechsel
  • Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten  

Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden.

Derzeit plant die Bundesregierung Änderungen im Namensrecht für mehr „Freiheit und Flexibilität“.  Das neue Namensänderungsgesetz wird vermutlich im Mai 2025 in Kraft treten.

  • § 43 Personenstandsgesetz (PStG)
  • §§ 45, 46 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
  • § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
  • Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

Für die Aufnahme aller namensrechtlichen Erklärungen ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.

Empfohlen wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt der Gemeinde Hüllhorst zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen eine Namenserklärung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind. 

Die Gebühr für jede namensrechtliche Erklärung beträgt 21,00 Euro oder 30,00 Euro.

Soweit eine Bescheinigung über die Erklärung benötigt wird, ist eine Gebühr von 9,00 Euro zu zahlen.

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