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Ehefähigkeitszeugnis
Beschreibung
Möchte ein/e Deutsche/r im Ausland heiraten, bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die Ehefähigkeit beider Partner nach deutschem Recht. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.
Haben beide Verlobten die deutsche Staatsbürgerschaft, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.
Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.
Eine persönliche Vorsprache mit individueller Beratung durch das Standesamt wird empfohlen. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
§ 1309 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind im Original und nicht als Kopie einzureichen. Das Standesamt gibt im Rahmen der Beratung Auskunft über die erforderlichen Unterlagen.
40,00 Euro für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige
66,00 Euro für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
Gem. Anhang 1.5b 1.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 3.2 Standesamt
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- Löhner Straße 1
- 32609 Hüllhorst
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- +495744 9315-138
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- Telefon:
- +495744 9315-129