BIS: Suche und Detail

Hundesteuer

Beschreibung

Die für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet zu zahlende Hundesteuer beträgt:

  • für einen Hund jährlich 55,-- €
  • für zwei Hunde jährlich 70,-- € je Hund
  • für drei oder mehr Hunde jährlich 85,-- € je Hund
  • für gefährliche Hunde jährlich 600,-- € je Hund 
    • Steuerreduzierung durch Vorlage eines Übernahmevetrages vom Tierschutz möglich



Auf die Anmeldepflicht aller Hundehalter wird hiermit nochmal explizit hingewiesen. 
Anmeldegebühr für Tiere ab 20kg und/ oder 40cm Widerristhöhe: 25€ 
Anmeldegebühr für "gefährliche"  Hunde: 100€


Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Hunde mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 100€ geahndet werden.

Nach § 2 des Landeshundegesetzes sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht. Hunde sind zur Vermeidung von Gefahren an der Leine zu führen; u.a. in Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Straßen und Plätzen mit erheblichem Publikumsverkehr, umfriedeten Kinderspielplätzen, bei öffentlichen Veranstaltungen wie Umzügen und Volksfesten, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten, außerdem in den Fußgängern und Radfahrern vorbehaltenen Bereichen oder der Erholung dienenden Grünanlagen und in Sportanlagen.

Onlinedienstleistung

Icon Legende

  • Anmeldung mit Servicekonto erforderlich

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen