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Abfallentsorgung und -gebühren
Beschreibung
Die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Hüllhorst teilt sich in folgende Bereiche auf:
Wertstofferfassung:
- Die gebührenfreie Wertstoffsammlung und -abfuhr erfolgt durch Altglas-Container an den bekannten Standorten.
- Verpackungen aus Metall und Kunststoff mit dem "Grünen Punkt" werden in der Gelben Tonne gesammelt und einmal monatlich abgeholt.
Papierentsorgung:
- Die Papierentsorgung erfolgt ebenfalls 4-wöchentlich über die "Grüne Tonne" sowie die "Graue Tonne mit blauem Deckel" gebührenfrei. Hier stehen die Behältergrößen 120 l, 240 l sowie 1100l zur Verfügung.
- Daneben können Papier und Pappe kostenfrei während der Öffnungszeiten am Wertstoffhof der KAVG, Weidehorst 50, abgegeben werden.
Bio-Abfallentsorgung:
- Die kompostierbaren Abfälle aus Haus und Garte, die nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden, werden im 2-wöchentlichen Rhythmus gebührenpflichtig mit der "Bio-Tonne" (erhältlich in den Behältergrößen 60, 80, und 120 l) abgefahren.
- Zusätzlich kann eine 120-l Sommerbiotonne, die in den Monaten April-November eines jeden Jahres abgefahren wird, aber ganzjährig auf dem Grundstück verbleibt, beantragt werden. Gebühren entnehmen Sie dem Punkt "Kosten" auf dieser Seite.
- Daneben können Grünabfälle kostenpflichtig während der Öffnungszeiten am Wertstoffhof der KAVG, Weidehorst 50, abgegeben werden.
Restabfallentsorgung:
- Die Restabfallentsorgung erfolgt gebührenpflichtig alle 4 Wochen mit der grauen Restabfalltonne, die in den Behältergrößen 60, 80, 120 und 240 l zur Verfügung stehen.
- Für größere Wohneinheiten und Gewerbebetriebe werden auch Gefäßgrößen von 770l und 1100l angeboten. Gebühren entnehmen Sie dem Punkt "Kosten" auf dieser Seite.
Sperrgutabfuhr:
- Zusätzlich zur Restabfallentsorgung erfolgt viermal im Jahr eine Sperrgutabfuhr.
- Die abzufahrenden Gegenstände sind mit einer Wertmarke zu versehen, die Sie im Bürgerbüro gegen ein Entgelt von 10€ pro angefangene 50kg erhalten.
Schadstoffe aud Haushalten:
- Sonderabfälle wie Batterien, Lack- und Farbreste, Verdünnung, Lösungsmittel sowie Spritzen, Kanülen und Altmedikamente aus privaten Haushalten können unentgeltlich an den im Abfuhrkalender ausgewiesenen Tagen, in der Zeit von 08:00-12:00Uhr, am Wertstoffhof der KAVG, Weidehorst 50, abgegeben werden.
Elektro- und Elektronikaltgeräte:
- Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Kühlschränke, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen aus privaten Haushalten können kostenfrei am Wertstoffhof der KAVG, Weidehorst 50, abgegeben werden (gilt nur für Anlieferungen aus dem Kreis Minden-Lübbecke).
- Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hüllhorst
- Satzung über die Gebühren der Abfallbeseitigung in der Gemeinde Hüllhorst
- Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
- Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
- Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW (LKrWG NRW)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Behältergröße | Abfuhrrythmus | Gebühr | Gebühr | |
Bioabfall | 60 | alle zwei Wochen | 5,89 € | 70,65 € |
80 | alle zwei Wochen | 7,85 € | 94,20 € | |
120 | alle zwei Wochen | 11,78 € | 141,30 € | |
Restmüll | 60 | alle vier Wochen | 4,53 € | 54,34 € |
80 | alle vier Wochen | 6,04 € | 72,45 € | |
120 | alle vier Wochen | 9,06 € | 108,68 € | |
240 | alle vier Wochen | 18,11 € | 217,35 € | |
770 | jede Woche | 232,44 € | 2.789,33 € | |
1100 | jede Woche | 332,06 € | 3.984,76 € | |
770 | alle zwei Wochen | 116,22 € | 1.394,67 € | |
1100 | alle zwei Wochen | 166,03 € | 1.992,38 € |
Sommerbiotonne (April - November) 120 Liter:
- Abfuhrrythmus: alle zwei Wochen
- Gebühr monatlich: 8,15 €
- Gebühr jährlich: 97,83 €
Tauschgebühr 60 - 240L: 30 € je Vorgang
Tauschgebühr 770L / 1100L: 60 € je Vorgang
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- 3.2 Bürgerservice
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- Löhner Straße 1
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