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Schulpflichtüberwachung
Beschreibung
Das Schulgesetz NRW (SchulG NRW) beinhaltet u. a. die Schulpflichtüberwachung. Grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten den Schulpflichtigen bei der zuständigen Schule an- oder abzumelden.
Zur Überwachung übermittelt die abgebende Schule der aufnehmenden Schule sowie dem Schulträger personenbezogene Daten der schulpflichtigen Schüler. Bei Übergang in die weiterführenden Schulen melden die Erziehungsberechtigten den Schüler für die Schule der von ihnen gewählten Schulform und Schulart an. Die weiterführende Schule gibt eine Rückmeldung an die Grundschule, so dass diese die Anmeldungen überprüfen kann.
Mit Hilfe des Einwohnermeldeamtes werden alle erstmalig schulpflichtig werdenden Kinder durch das Schulverwaltungsamt erfasst. Die betroffenen Eltern werden über ihre Anmeldungspflicht und die Anmeldetermine der zuständigen Schulen vor Ort unterrichtet.
§ 34 ff. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)
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