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SEPA-Lastschriftmandat
Beschreibung
Die Gemeinde Hüllhorst ermöglicht bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (Grundsteuer, Hundesteuer etc.) die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Der Einzug der Forderung erfolgt pünktlich zu der im Bescheid oder der Rechnung genannten Fälligkeit.
Hierfür steht Ihnen ein Onlineformular zur Verfügung, mit dem Sie ein Lastschriftmandat bequem und ohne Unterschrift digital erteilen können.
Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, Ihre Forderungen fristgerecht zu begleichen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit Ihrem Sachbearbeiter in dem entsprechenden Fachbereich in Verbindung.
- Es ist nicht zulässig mehr als ein Kassenzeichen pro Lastschriftmandat einzureichen.
- Sie haben aber die Möglichkeit mit einem Onlineformular mehrere Lastschriftmandate einzureichen.
- Lastschriften erfolgen in der Regel nur für zukünftige Forderungen und nicht für rückwirkende Beträge.
- Überweisen Sie bereits fällige Beträge daher wie gewohnt.
- Rückbuchungen der Kreditinstitute wegen fehlender Deckung oder Widerspruch etc. werden nicht erneut automatisch eingezogen, um zusätzliche Rücklastgebühren zu vermeiden.
- Der Gemeinde Hüllhorst belastete Gebühren werden zurückgefordert.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 1.2 Finanzbuchhaltung
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- Löhner Straße 1
- 32609 Hüllhorst
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- Telefon:
+495744 9315-0 - Fax:
+495744 9315-70 - E-Mail:
info@huellhorst.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- +495744 9315-113
-
- Telefon:
- +495744 9315-148