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Kommunales Förderprogramm „Energie und Umwelt“

Beschreibung

Zweck des Förderprogrammes

Die Gemeinde Hüllhorst verfolgt das Ziel, durch Schonung der natürlichen Ressourcen einen Beitrag zur nachhaltigen Gesellschaft zu leisten. Mit diesem Förderprogramm unterstützt die Gemeinde Hüllhorst Initiativen der Bürgerinnen und Bürger sowie öffentlicher Einrichtungen bzw. Organisationen für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit und fördert kleinere Maßnahmen im Gebiet der Gemeinde.

2. Fördergegenstände

Die Förderung bezieht sich auf folgende Fördergegenstände:

  1. Förderung von Regenwassernutzungsanlagen (Teil A)
  2. Förderung von Baumpflanzungen im öffentlichen Bereich (Teil B)
  3. Förderung von Mini-Photovoltaikanlagen – sog. Balkonkraftwerke (Teil C

3. Fördervoraussetzungen

  • Aus gemeindlichen Haushaltsmitteln können Zuschüsse für die beschriebenen Fördergegenstände gewährt werden.
  • Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Gemeinde Hüllhorst, auf die seitens der antragstellenden Person kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der im Haushaltsplan der Gemeinde Hüllhorst bereitgestellten Mittel. Das kommunale Förderprogramm kann durch Beschluss der Gemeinde Hüllhorst jederzeit verändert oder wieder aufgehoben werden.
  • Die Antragsberechtigung unterscheidet sich in den Förderbausteinen. Wer antragsberechtigt ist, ist dem jeweiligen Fördergegenstand zu entnehmen.

4. Bewilligung

Die Anträge werden im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung bewilligt. Wenn
die beantragten Zuschüsse die bereitgestellten Mittel übersteigen, erfolgt die Bewilligung
nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Über den Antrag wird durch schriftlichen Bescheid entschieden. Dieser kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Im zuständigen Fachausschuss wird regelmäßig über die Abwicklung des Förderprogrammes berichtet.

5. Auszahlung

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positiver Antragsprüfung auf das im Antrag
angegebene Konto, wenn im betreffenden Förderbaustein nicht anders bestimmt.

6. Rückforderung

Die Gemeinde Hüllhorst behält sich vor, Zuschüsse nebst Zinsen zurückzufordern, wenn diese nicht dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet wurden.

7. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt zum 01.01.2023 in Kraft und ist befristet bis 31.12.2024.

Förderbaustein A: Antragstellung ganzjährig möglich

Förderbaustein B: Antragstellung bis 15. September eines jeden Jahres möglich

Förderbaustein C: Antragstellung ganzjährig möglich

Förderbaustein A: Sachbearbeitung: Frau Heike Alhorn, heike.alhorn@huellhorst.de, 05744 9315-221; bei technischen Fragen bitte wenden an: Herrn Mansour Rahmian, mansour.rahmian@huellhorst.de, 05744 9315-220.

Förderbaustein B und C: Sachbearbeitung Frau Julia Bachmann, julia.bachmann@huellhorst.de, 05774 9315-105

Im Fördergegenstand B die wechselnde Baumliste beachten!

Aus gemeindlichen Haushaltsmitteln können Zuschüsse für die in den Rechtsgrundlagen beschriebenen Fördergegenstände gewährt werden.

Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Gemeinde Hüllhorst, auf die seitens der antragstellenden Person kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der im Haushaltsplan der Gemeinde Hüllhorst bereitgestellten Mittel. Das kommunale Förderprogramm kann durch Beschluss der Gemeinde Hüllhorst jederzeit verändert oder wieder aufgehoben werden.

Die Antragsberechtigung unterscheidet sich in den Förderbausteinen. Wer antragsberechtigt ist, ist dem jeweiligen Fördergegenstand zu entnehmen.

Die Antragstellenden erhalten eine Eingangsbestätigung des Antrages sowie einen Förderbescheid.