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Wohnungsgeberbestätigung

Kurzbeschreibung

Bei dieser Dienstleistung werden Sie auf eine externe Webseite weitergeleitet.

Beschreibung

Als Wohnungsgeber (Vermieter oder Hausverwaltung) müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (eines Mieters) innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.

Hinweise:

  • Auf der Nachfolgenden Webseite wird für diese Dienstleistung eine Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis benötigt.
  • Der Wohnungsgeber kann der Vermieter oder eine Hausverwaltung sein. Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.
  • Sie können hier den Einzug eines Mieters online melden.
  • Sie erhalten am Ende des Dienstes ein sog. „Zuordnungsmerkmal“, das Sie Ihrem Mieter zur Nutzung bei der Anmeldung mitteilen müssen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen