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Ortsrecht der Gemeinde Hüllhorst
Kurzbeschreibung
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Beschreibung
Jede Stadt und Gemeinde kann bestimmte Angelegenheiten durch eigene Satzungen regeln.
Satzungen sind Gesetze im materiellen, nicht aber im formellen Sinn, denn sie werden nicht von einem Bundes- oder Landesparlament, sondern vom Stadt- bzw. Gemeinderat als Verwaltungsorgan erlassen.
In der Rangfolge stehen Satzungen unter den Landesgesetzen.
Eine Übersicht über das Ortsrecht der Gemeinde Hüllhorst sowie Links zum Download jeder einzelnen Satzung finden Sie über die Onlinedienstleistung "Ortsrecht" auf dieser Seite.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 0.1 Polit. Gremien/ Wahlen/ Kultur/ Medien
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- Löhner Straße 1
- 32609 Hüllhorst
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- Telefon:
+495744 9315-0 - Fax:
+495744 9315-70 - E-Mail:
info@huellhorst.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- +495744 9315-101