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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Kurzbeschreibung
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Beschreibung
Das Gewerbezentralregister erfasst nicht – wie oftmals angenommen – sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschlands. Vielmehr enthält es Verwaltungsentscheidungen (z. B. Untersagungen, zurückgenommene Erlaubnisse) oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe.
Das Register ist nach natürlichen und juristischen Personen unterteilt.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden. Soll die Auskunft für eine Person sein, muss diese den Antrag persönlich stellen. Wird die Auskunft für eine Firma benötigt, muss der Antragsteller für die Firma vertretungsberechtigt sein.
Bei Beantragung der Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck angegeben werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 3.2 Bürgerservice
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- Löhner Straße 1
- 32609 Hüllhorst
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- Telefon:
+495744 9315-0 - Fax:
+495744 9315-70 - E-Mail:
buergerservice@huellhorst.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- +495744 9315-320
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- Telefon:
- +495744 9315-327
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- Telefon:
- +495744 9315-322