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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Kurzbeschreibung

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Beschreibung

Das Gewerbezentralregister erfasst nicht – wie oftmals angenommen – sämtliche Gewerbe­treibenden der Bundesrepublik Deutschlands. Vielmehr enthält es Verwaltungsentscheidungen (z. B. Untersagungen, zurückgenommene Erlaubnisse) oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe.

Das Register ist nach natürlichen und juristischen Personen unterteilt.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden. Soll die Auskunft für eine Person sein, muss diese den Antrag persönlich stellen. Wird die Auskunft für eine Firma benötigt, muss der Antragsteller für die Firma vertretungsberechtigt sein.

Bei Beantragung der Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck angegeben werden.

Informationen zum Gewerbezentralregister

Informationen zu Rechtliche Grundlagen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen